Preise & Stundensatz

Was kostet das?
Wenn mich jemand fragt „Was kostet bei Ihnen ein Logo?“ oder „Was kostet ein Flyer?“, erkläre ich mit einer Analogie, warum es auf diese einfache Frage keine einfache Antwort gibt:

Ich frage zurück: „Was kostet ein Essen?“. Soll es ein Burger auf die Hand sein oder ein 5-Gänge-Menü mit Weinbegleitung? Ist es nur für Sie selbst oder haben Sie Gäste? Was haben sie für Vorlieben? Und möchten Sie später gern das Rezept haben, um das Essen in Zukunft selbst zubereiten zu können?

Eine aussagekräftige Preiseinschätzung ist erst möglich, wenn viele Faktoren bereits bekannt sind. Hilfreich ist, wenn Sie im Vorfeld genau formulieren, was sie brauchen. Falls das nicht so einfach ist, ist das aber kein Problem, dann erarbeiten wir das gemeinsam.

Zwei Dinge verspreche ich sofort:

  1. Ich gestalte meine Angebote transparent und fair. Wenn während des Auftrags darüber hinaus Mehrkosten anzufallen drohen, bekommen Sie frühzeitig Bescheid.
  2. Mein Ziel ist, dass Sie und ich nach abgeschlossenem Auftrag zufrieden sind. Dass beide Geschäftspartner sich gut vorstellen können, erneut zusammen zu arbeiten. Das heißt, Sie bekommen gute Leistung für Ihr Geld. Das heißt aber auch; für den Preis eines Wurstbrots erhalten sie ein fantastisches – Wurstbrot.

Eine gut strukturierte Übersicht zum Thema Preisgestaltung finden Sie auf designfragen.de

Kalkulationsgrundlage
Mein Stundensatz beträgt EUR 90,- zuzüglich Mehrwertsteuer. Das kann man als Grundlage für die Einschätzung der Kosten nehmen, letztlich kommt es aber auf den Umfang der Leistung an. Ein Beispiel: Wenn Sie ein Logo in Auftrag geben, können Sie sich zwei verschiedene Entwürfe anfertigen lassen – oder zehn.

Genauso ist es mit den Nutzungsgebühren. Je nach gewünschtem Nutzungsrecht können diese höher oder niedriger ausfallen. Das alles wird im Angebot genau formuliert.

Künstlersozialabgabe
Bitte beachten Sie, dass jeder Auftraggeber, der einen freien Künstler/Designer etc. nicht nur gelegentlich beauftragt, verpflichtet ist, einen Prozentsatz des Honorars an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen. Dabei spielt keine Rolle, ob der Auftragnehmer Mitglied der KSK ist.

Für 2022 beträgt die Abgabe 4,2%. Berechnet wird sie jeweils vom Gesamtentgelt – einschließlich Auslagen und Nebenkosten, aber ohne Mehrwertsteuer und Reisekosten.

Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der KSK kuenstlersozialkasse.de